Netiquette

Dieses Dokument enthält die für alle Nutzer des Rheinhessen-Blogs „Rheinhessen-Blog“ gültigen Bedingungen zum Einstellen von Beiträgen und Kommentaren. Der Blog wird von der Rheinhessen-Touristik GmbH, Rheinhessenwein e.V. und Rheinhessen Marketing e.V. betrieben, die im nachfolgenden Dokument als „Blogbetreiber“ beschrieben werden.

Umgangston
Behandeln Sie andere Nutzer so, wie Sie selbst behandelt werden möchten. Unterlassen Sie Beleidigungen, Verunglimpfung, Schmähkritik, sexuelle Anspielungen und sexistische, rassistische, oder ansonsten diskriminierende Äußerungen. Eine Zuwiderhandlung führt zur Löschung des Kommentars beziehungsweise zur Sperrung der IP-Adresse für weitere Kommentare.

Werbefreiheit und Urheberrecht
Werbung, Junk- oder Spam-Inhalte und das kommerzielle oder private Anbieten von Waren oder Dienstleistungen sind nicht zulässig. Der Missbrauch als Werbefläche für Webseiten oder Dienste, sowie das maschinelle Hinterlassen von Kommentaren sind untersagt, genauso wie das Veröffentlichen oder Verbreiten urheberrechtlich geschützter Text- und Bild- und Videomaterialien.

Haftung seitens der Blogbetreiber
Rassismus und Hasspropaganda, Aufforderungen zu Gewalt gegen Personen, Institutionen oder Unternehmen, Pornografie, Beleidigungen und Entwürdigungen von Personen in jeglicher Form, sowie Aufrufe zu Demonstrationen und Kundgebungen jeglicher politischer Richtung sind verboten.
Eine Haftung der Blogbetreiber für die Inhalte der Beiträge und Kommentare ist ausgeschlossen. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Beiträge und Kommentare sowie die Einhaltung der Nutzungsbedingungen im „Rheinhessen-Blog“ übernehmen die Blogbetreiber keine Verantwortung. Die Kommentare spiegeln allein die Meinung einzelner Leser wider und entsprechen nicht in jedem Fall der Meinung der Blogbetreiber.

Löschen und Kürzen von Kommentaren
Die Blogbetreiber behalten sich vor, Beiträge und Kommentare jederzeit und unangekündigt zu kürzen oder vollständig zu entfernen, sofern die Beiträge inhaltlich nicht diesen Nutzungsbedingungen entsprechen.

Nutzungsrechte
Der Verfasser eines Beitrages oder Kommentars räumt dem Blogbetreiber ein unbeschränktes und übertragbares Nutzungsrecht daran ein, welches den Blogbetreiber zu jeglicher Art der Verwertung, insbesondere zur dauerhaften Vorhaltung des Beitrags im „Rheinhessen-Blog“ berechtigt. Die Blogbetreiber haben damit das Nutzungsrecht an allen Beiträgen, Bildern und Kommentierungen zu dem von ihnen betriebenen Blog.

Speicherung von Daten
Mit der Einstellung von Kommentaren und Beiträgen in den „Rheinhessen-Blog“ stimmen die Nutzer der Speicherung der eingegebenen Daten zu. Es gelten zudem die Bestimmungen zu Datenschutz und Jugendschutz.

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